Faktencheck: Vogel- und Fledermausschlag

von Benedikt Sommer

Immer wieder erreichen uns Anfragen zum Thema Vogel- und Fledermausschlag an Windkraftanlagen. Gleichzeitig werden über verschiedene Medien unvollständige und falsche Informationen zu diesen Themen verbreitet. Deshalb haben wir nachfolgend die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte bzw. Antworten auf die häufigsten Fragen zusammengefasst.

Kompensationsmaßnahmen

Auf der Homepage der Energieagentur (https://www.windenergie-landkreis-muenchen.de/Fakten) finden sich unter “Artenschutz” folgender Hinweis auf die Notwendigkeit einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP):

“In Bayern wird die Prüfung, ob einer Windenergieanlage die artenschutzrechtlichen Verbote nach § 44 BNatSchG entgegenstehen, als spezielle artenschutzrechtliche Prüfung – saP – bezeichnet. Zugrunde liegen die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz festgeschriebenen Zugriffsverbote.”

Mit keinem Wort wird erwähnt, dass es in dem Gebiet schon eine Untersuchung gab. Das Landschaftsschutzgebiet Ebersberger Forst wurde im Auftrag des Landratsamts von unabhängigen Gutachtern auf die Möglichkeiten zur Zonierung für die Errichtung von Windkraftanlagen untersucht. Das Gutachten wurde veröffentlicht und liegt uns vor. Dort heißt es in der Zusammenfassung:

“Nach unserer gutachterlichen Einschätzung ist eine Zonierung des 1.645 ha großen Untersuchungsgebietes von 2019 innerhalb des LSG Ebersberger Forstes für die Zwecke der Windenergienutzung auf Basis der vorliegenden Daten zu Vorkommen von Fledermäusen und Vögeln nicht sinnvoll möglich.”

Wenig wahrscheinlich, dass eine saP heute zu einem deutlich anderen Ergebnis käme.

Weiter findet sich auf der genannten Seite folgende Auflistung:

“Mögliche Maßnahmen zum Schutz von Vögeln und Fledermäusen

  • Intelligente Abschaltalgorithmen für Fledermäuse
  • Bedarfsgerechte Abschaltungen bei Mahd für ungestörte Beuteflüge außerhalb des Waldes
  • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung
  • Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen, die attraktive Lebensräume schaffen und Biodiversität erhöhen
  • In Entwicklung: Radarschutzsysteme mit Vogelfrüherkennung”

 

Daran fällt auf:

  • Die Rede ist von “möglichen Maßnahmen”. Daraus geht nicht hervor, welche dieser Maßnahmen überhaupt umgesetzt werden.
  • Abschaltungen zum Fledermausschutz: Nachweislich fliegen Arten wie der große Abendsegler in Höhen bis 500 m und sind deshalb kollisionsgefährdet. Bei Fledermäusen kommt hinzu, dass sie auch ohne Anprall an den Rotoren schon tödlich verletzt werden können. Beim sogenannten Barotrauma werden die inneren Organe der Tiere durch die Druckwellen in den Turbulenzen der Rotorblätter so stark geschädigt, dass die Tiere direkt oder wenig später qualvoll verenden. Mittlerweile sind Systeme auf dem Markt verfügbar, die die Windkraftanlagen für Zeiten des Hauptflugaufkommens abschalten. Aber schon das Wort “Hauptflugaufkommen” sagt, dass es auch Zeiten mit geringerer Flugfrequenz gibt, in denen die Windräder aus wirtschaftlichen Erwägungen betrieben werden (müssen). In diesen Zeiten werden Fledermäuse sterben.
  • Bedarfsgerechte Abschaltungen bei Mahd würden in der Umsetzung monatelange flächendeckende Überwachung der landwirtschaftlichen Flächen in der Umgebung in Echtzeit, einen sofortigen manuellen Eingriff in die Anlagensteuerung und nicht planbare Produktionsausfälle erfordern. Kaum vorstellbar, wie diese Idee wirksam umgesetzt werden kann bzw. gar finanzierbar sein soll.
  • Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung -> auf der gleichen Seite finden wir dazu unter “Nachtbefeuerung” folgenden Text: “Ende 2015 wurde eine bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung (BNK) zugelassen, die die Beleuchtung nur dann anschaltet, wenn sich ein Luftfahrzeug in einem Umkreis von 4 Kilometern und einer Flughöhe von weniger als 600 Metern befindet. (…) Fazit: Die Anlagen werden nachts meist dunkel sein.” Von Artenschutz ist da keine Rede mehr. Der Bedarf orientiert sich offenbar ausschließlich an Luftfahrzeugen.
  • Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen können, wenn überhaupt, erst nach vielen Jahrzehnten die ökologische Funktion eines natürlich gewachsenen Bestands mit angestammten Ökosystemen übernehmen. Hundert fünfjährige Eichen können keine einzige hundertjährige Eiche ersetzen. Totholz, Höhlen und Spalten bilden sich erst an alten Bäumen. Weil sie zudem nicht in direkter Umgebung des Bauplatzes umgesetzt werden können, stellen die Ausgleichsmaßnahmen keine Ausweichmöglichkeit für beispielsweise Amphibien dar, die keine weiten Strecken zurücklegen können. Indirekte Wirkungen wie Stör- und Scheucheffekte sowie der Tod von Individuen durch Kollision und Barotrauma können überhaupt nicht kompensiert werden und werden nicht berücksichtigt.
  • Die genannten Radarschutzsysteme sind derzeit noch nicht serienreif und können deshalb auch nicht eingesetzt werden. Ob es jemals möglich sein wird, einen anfliegenden Großvogel so früh zu erkennen, dass der Rotor rechtzeitig zum Stillstand gebracht werden kann, ist zweifelhaft.

Vergleich der Opferzahlen mit anderen Gefahrenquellen

In der Vergangenheit wurden die Zahlen von an Windkraftanlagen verendeten Vögeln immer wieder mit den Opfern von Scheibenanflug, Hauskatzen und Straßenverkehr verglichen. Eine differenzierte Betrachtung zeigt, dass dieser Vergleich nicht geeignet ist, um die tatsächlichen Auswirkungen auf unser Artenspektrum darzustellen:

Bei den in unserer häuslichen Umgebung getöteten Vögeln handelt es sich zum allergrößten Teil um Singvögel. Die haben sich als

Kulturfolger an Lebensräume im Siedlungsbereich weitgehend angepasst. Einer ihrer Vorteile: unsere heimischen Singvögel haben beachtliche Vermehrungsraten. Ein Meisenpaar kann in einem einzigen Sommer durchaus 20 Nachkommen großziehen. So ist es diesen Arten gelungen, bis heute die großen Verluste an Fensterscheiben und im Straßenverkehr und auch durch Hauskatzen und Nesträuber zu kompensieren. Singvögel fliegen meist im Bereich der Baumkronen, also in Höhen von 0 bis 20 m und sind deshalb von Windkraftanlagen nicht bedroht.

Anders sieht es bei den Großvögeln aus: Die Population unserer Weißstörche wächst bayernweit und im Landkreis wieder langsam an. Vereinzelt siedeln sich Schwarzstörche an und wurden auch im Ebersberger Forst schon gesichtet. Auch bei den Greifvögeln sind erfreuliche Fortschritte erkennbar: Immer öfter sehen wir im Landkreis Rotmilane kreisen. Das Sachverständigengutachten, das das Landratsamt in Auftrag gegeben hat, hat Vorkommen von Wespenbussarden im Ebersberger Forst nachgewiesen. Trotzdem sind diese Arten bei uns extrem selten und brauchen Schutz und Unterstützung, um überhaupt zu überleben. Großvögel können, anders als die Meisen, pro Jahr nur einen, oder wenige Jungvögel großziehen. Im natürlichen Umfeld ist das für die Arterhaltung vollkommen ausreichend, da große Vögel wenige natürliche Feinde haben und sehr alt werden können. Deshalb haben sie natürlicherweise genügend Zeit, sich fortzupflanzen. Da es insgesamt nur noch wenige Individuen dieser Arten bei uns gibt, ist auch die Gesamtzahl der jährlich flügge werdenden Jungvögel sehr niedrig. Auch geringe Verluste durch menschlichen Einfluss wie z. B. Straßenverkehr oder Windräder sind deshalb fatal.

Warum ist dann gerade die Windkraft im Forst problematisch?

Die große dunkle Fläche des Forsts heizt sich bei Sonneneinstrahlung schnell auf. Die aufsteigende Warmluft bildet Thermiksäulen, die Großvögel gerne nutzen, um sich ohne großen Energieaufwand in die Höhe zu schrauben. Und damit kommen sie in den Einflussbereich der Rotorblätter. Bedingt durch den großen Durchmesser der Rotoren erreichen die Rotorblätter an ihren Spitzen deutlich mehr als 300 km/h. Solche Geschwindigkeiten treten im natürlichen Umfeld der Vögel nicht auf. Deshalb sind sie auch nicht in der Lage, die tödliche Gefahr rechtzeitig zu erkennen und auszuweichen.

Überspitzt formuliert: es verenden vermutlich genauso viele Meisen an Windrädern, wie Schwarzstörche durch Hauskatzen getötet werden.

Indirekte Auswirkungen auf die Vogel- und Fledermauspopulation

Zu der Kollisionsgefahr kommt die Stör- und Scheuchwirkung hinzu. Die Gefahrenquelle im Habitat vergrämt die hier lebenden Großvögel und Fledermäuse und führt dazu, dass bisher besetzte Reviere, sichere Winterquartiere, bebrütete Horste und geschützte Wochenstuben aufgegeben werden. Der Ebersberger Forst verliert damit einen großen Teil seiner Bedeutung als naturnaher Lebensraum und wertvolles Habitat – weit über den tatsächlich bebauten Bereich hinaus!

Fazit

Die Windräder im Forst haben gravierende und weitreichende Auswirkungen auf die Vorkommen von Vogel- und Fledermausarten in einem besonders sensiblen Lebensraum. Das ist bereits gutachterlich bestätigt. Wirksame Maßnahmen, die Risiken zu minimieren oder Schäden zu kompensieren, wurden bisher nicht aufgezeigt. Werden die Planungen trotzdem weiterverfolgt, bedeutet dies, dass der Verlust der geschützten, im Forst lebenden Arten billigend in Kauf genommen wird.

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