von Benedikt Sommer
Im Landkreis Ebersberg sind die Bürger dazu aufgerufen, im Mai über den Bau von Windkraftanlagen im Ebersberger Forst abzustimmen. Der LBV Ebersberg spricht sich gegen die Beeinträchtigung der letzten Schutzgebiete im Landkreis aus.
Der Ebersberger Forst ist das größte geschlossene Waldgebiet im Münchner Raum. Seine Fläche von 9000 Hektar wird nur von zwei asphaltierten Durchgangsstraßen zerschnitten. Immer wieder gab es Pläne, diese Fläche für Bauprojekte zu nutzen: ein Neutronenbeschleuniger, der Münchner Flughafen und die A94 sollten schon auf diesem Gebiet gebaut werden. Trotzdem ist es engagierten Umweltschützerinnen bisher gelungen, dieses Waldgebiet in seiner Gesamtheit zu erhalten. Wegen seines hohen ökologischen Werts wurde der Forst zum Landschafsschutzgebiet (LSG) erklärt. In den vergangenen Jahren haben die Bayerischen Staatsforsten mit viel Aufwand begonnen, den ursprünglichen Fichtenforst in einen zukunftsfähigen und resistenten Mischwald umzubauen. So kann der Ebersberger Forst auch zukünftig seine Funktionen als Luftfilter, CO2-Speicher, Trinkwasserreservoir und Naherholungsgebiet für die ganze Region erfüllen. Im Forst wurden diverse geschützte Vogel- und Fledermausarten, darunter Wespenbussard, Rotmilan, Schwarzstorch, Bechsteinfledermaus und großer Abendsegler nachgewiesen.
Der Ebersberger Kreistag hat sich zum Ziel gesetzt, dass bis zum Jahr 2030 der im Landkreis benötigten Strom komplett mit regenerativen Technologien erzeugt wird. Dazu sind, je nach Berechnung und Größe 18 bis 33 Windkraftanlagen erforderlich. Deshalb möchte der Kreistag nun die Satzung des Landschaftsschutzgebiets aufweichen um den Bau von fünf Windrädern im Forst zu ermöglichen. Das soll im Mai durch ein Ratsbegehren legitimiert werden.
Die Kreisgruppe Ebersberg des LBV spricht sich klar gegen die Aufweichung des Landschaftsschutzgebiets aus. Hier wird ein wichtiges, intaktes Waldgebiet mit einer Einzelmaßnahme beeinträchtigt, ohne dass ein zugrundeliegendes Gesamtkonzept zur Erreichung der Energieziele bekannt wäre.
Wir Landkreisbürger haben mit dem Ratsbegehren die einmalige Chance, die Zukunft zu gestalten. Denn mit solchen Entscheidungen werden die Weichen für die Energieproduktion der nächsten Jahrzehnte gestellt. Die Frage muss also lauten: Wie soll diese Zukunft aussehen?
Im Großraum München steht die Natur unter besonderem Druck. Stark wachsende Bevölkerungszahlen erfordern immer mehr Wohnraum. Immer mehr Fläche wird mit Industrie- und Gewerbeanlagen überbaut. Gleichzeitig wird unsere Landwirtschaft immer intensiver und industrieller. Das alles führt dazu, dass immer mehr naturnahe Flächen verschwinden und verschwinden werden. Mit ihnen seltene Tier- und Pflanzenarten, die sich nicht an unsere ökonomisierte und nachverdichtete Kulturlandschaft anpassen können. Mit der steigenden Bevölkerung wächst auch der Freizeitdruck durch Erholungssuchende auf die verbleibenden Flächen. Deshalb sind Schutzgebiete wie der Ebersberger Forst insbesondere hier von wachsender Bedeutung.
Die Argumentation der Windkraftbefürworter führt uns in eine Sackgasse: Ihnen zufolge sind, aufgrund der 10-H-Regel, im Landkreis keine anderen Standorte möglich. Werden jedoch nur fünf Windräder im Forst gebaut, wie mehrfach versichert, ist das Energieziel immer noch in weiter Ferne. Wo sollten die anderen Windkraftanlagen stehen, wenn keine anderen Standorte möglich wären? Werden den fünf Anlagen im Forst weitere folgen? Die versprochene Begrenzung auf fünf Anlagen kann mit dem vorliegenden Vertragsentwurf nicht dauerhaft und juristisch wasserdicht garantiert werden.
Oft wird zudem argumentiert, dass die fünf Windräder im Forst Signalwirkung für Folgeprojekte im ganzen Landkreis hätten. Das Windrad in Hamberg hat allerdings schon gezeigt, dass damit nicht zu rechnen ist.
Die partielle Aufhebung des Schutzgebietes wäre ein katastrophales Signal in die falsche Richtung! Auch der Schutz des LSG gegen andere Bauprojekte, wie die geplanten Umgehungsstraßen, wird damit empfindlich geschwächt.
Warum wird so großer finanzieller und personeller Aufwand in die Aufweichung des Landschaftsschutzgebiets investiert? Wäre es nicht sinnvoller, alles in ein Gesamtkonzept für die regenerative Stromerzeugung im Landkreis zu stecken und dann Wege zu suchen, wie 10-H umgangen werden kann? Wenn das Energieziel mit höchstens fünf Windrädern im Forst erreicht werden soll, kommen unsere Kommunalpolitiker um diese undankbare Aufgabe nicht herum. Warum dann überhaupt der fatale Aufschub im Ebersberger Forst?
Ein erster Vorschlag der Deutschen Umwelthilfe für ein Gesamtkonzept ohne Windräder im Forst liegt schon vor. Wir appellieren deshalb an unsere Kommunalpolitikerinnen: Gehen Sie das “Projekt Energiewende” strukturiert an! Opfern Sie unser wichtiges Schutzgebiet nicht dem Versprechen des schnellen, leicht verdienten Geldes!
Hände weg vom Ebersberger Forst!